PFLEGESTUFEN

Anspruch auf Pflege besteht bei länger als 6 Monate andauernder und massiv beeinträchtigender geistiger, körperlicher und psychischer Erkrankung sowie seelischer Krankheit. Die Einstufung nimmt der MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei Hausbesuchen vor, die Pflegekasse leistet auf Antrag je nach Einstufung. Wir beraten Sie gerne und sind auf Wunsch bei der Konsultation durch den MDK dabei.

Je nach Umfang der Pflege unterteilen sich die Leistungen in 3 Stufen:

• Sachleistungen nach § 36 SBG XI (bei Durchführung durch einen Pflegedienst)
Stufe 1 bis zu 468 Euro (bei Demenz 689 Euro)
Stufe 2 bis zu 1.144 Euro (bei Demenz 1.298 Euro)
Stufe 3 bis zu 1.612 Euro
Härtefall bis zu 1.995 Euro
Ambulanter Pflegedienst und Pflegekasse verrechnen die Kosten direkt miteinander.

• Pflegegeld nach § 37 SGB XI (bei Durchführung durch eine private Pflegeperson, z.B. Angehörige)
Stufe 1 244 Euro (bei Demenz 316 Euro)
Stufe 2 458 Euro (bei Demenz 545 Euro)
Stufe 3 728 Euro
Härtefall keine Leistung
Die Auszahlung erfolgt an den Pflegenden und steht zur freien Verfügung, z.B. für die seniorengerechte Einrichtung der Wohnung oder auch zur Anstellung einer 24-Stunden-Betreuungskraft.
Wahlweise können auch Pflegesachleistungen und Pflegegeld in einem selbstbestimmten Verhältnis miteinander kombiniert werden.

• Verhinderungspflege
Je Kalenderjahr für längstens 6 Wochen 1.612 Euro.

• Kurzzeitpflege
Je Kalenderjahr für längsten 6 Wochen (bis max. 1.612 Euro).
Stand Januar 2015

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wir erläutern Ihnen die Kostensituation gerne an Ihrem individuellen Bedarf.